Batterieverordnung Umwelt

Batterieverordnung

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Sie können an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Eine Abholung von Gerätebatterien für gewerbliche Grossverbraucher ist auch über das gemeinsame Rücknahmesystem GRS-Batterien oder bei einem herstellereigenen Rücknahmesystemen wie CCR-REBAT, ÖcoReCell und ERP-Deutschlandmöglich. Bitte dort die entsprechenden Behältnisse anfordern. 
Sie können auch Ihre von uns bezogenen Batterien zur Entsorgung an uns zurückgeben. Wenn Sie uns Altbatterien zusenden, sind die Versandkosten von Ihnen zu tragen.


Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber
Li   = Batterie/Akku enthält Lithium
   


Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf


Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


Verpackungsverordnung
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen unterliegen den Verpflichtungen der Verpackungsverordnung.
Durch die Teilnahme am Lizenzierungssystem der NOVENTIZ ist gewährleistet, dass für alle unsere Verpackungen die Rücknahme- und Verwertungspflichten nach der Verpackungsverordnung erfüllt werden.

Soweit möglich, verwenden wir nur recyclefähiges Verpackungsmaterial.

Gesetzliche Transportvorschriften werden selbstverständlich von unserem Hause eingehalten.

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